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   LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13 a/11   

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https://dejure.org/2011,7130
LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13 a/11 (https://dejure.org/2011,7130)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2011 - 1 Sa 13 a/11 (https://dejure.org/2011,7130)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 1 Sa 13 a/11 (https://dejure.org/2011,7130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Zahlungsansprüche, Provision, Provisionsvorschüsse, Abschlagszahlung, Rückzahlung, Provisionsanspruch, nachvertraglich, AGB-Inhaltskontrolle

  • IWW

    § 242 BGB § 307 Abs. 1 S. 1 BGB § 307 Abs. 1 S. 2 BGB § 307 Abs. 3 S. 2 BGB § 611 Abs. 1 BGB § 65 HGB § 87 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB § 254 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; unbegründete Widerklage einer angestellten Immobilienmaklerin bei bloßer Akquirierung eines Maklerauftrags

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorschüsse - Rückzahlung bei Arbeitsvertragsbeendigung

  • hensche.de

    AGB, Provision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; unbegründete Widerklage einer angestellten Immobilienmaklerin bei bloßer Akquirierung eines Maklerauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertraglicher Provisionsanspruch des Handlungsgehilfen eines Immobilienmaklers, nachvertragliche Provision, Immobilienmakler, Geschäft, Hilfsgeschäft, Alleinauftrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11
    Derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, verpflichtet sich auch, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit eine bevorschusste Forderung nicht entsteht (BAG, Urteil vom 20.06.1988 ­ 3 AZR 504/87 -, Juris, Rn 20).

    Spätestens mit der der Juni-Abrechnung beigefügten Übersicht über die bislang nicht ins Verdienen gebrachten Provisionen war bei der Beklagten ein Vertrauen darauf, dass sie eine Garantie-Provision erhalten sollte, zerstört (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BAG vom 20.06.1988 ­ 3 AZR 504/87 ­ Juris, Rn 22).

    Die Sittenwidrigkeit von Vergütungsvereinbarungen mit der Verpflichtung zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen kommt in Betracht, wenn durch die Vorschusszahlungen eine unzulässige Bindung des Arbeitnehmers herbeigeführt wird oder wenn die Provisionsabrede so getroffen ist, dass der Arbeitnehmer die erforderten Umsätze überhaupt nicht erbringen kann (BAG, Urteil vom 20.06.1988 ­ 3 AZR 504/87 ­ Juris, Rn 25).

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11
    Die Vorschrift ist im Bereich des Arbeitsrechts nicht dispositiv (BAG vom 20.02.2008 ­ 10 AZR 125/07 ­ Juris, Rn 12).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11
    Sollte die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht entstehen, soll der Vorschussnehmer verpflichtet sein, den erhaltenen Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzugewähren (BAG, Urteil vom 15.03.2000 ­ 10 AZR 101/99 ­ Juris Rn 57).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04

    Arbeitspflicht - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11
    Ein schlüssiges Verhalten kann auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat (BAG, Urteil vom 09.03.2005 ­ 5 AZR 231/04 ­ Juris Rn 23).
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08

    AGB; Provision; Rückzahlung; unzulässige Rechtsausübung; Vorschuss

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11
    Zum Richterrecht gehört auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (LAG Hamm, Urteil vom 03.03.2009 ­ 14 Sa 361/08 ­ Juris Rn 56 und 57).
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